Heilmittelwerbegesetz: Schaffen .....
Heilmittelwerbegesetz: Schaffen wir die Informationsprivilegien der Fachkreise ab
Das Heilmittelwerbegesetz (HWG), an dem immer mal wieder novelliert wird, wirkt auf mich teilweise wie ein verstaubtes Möbelstück. Es stammt aus einer Zeit, wo paternalistisches Denken üblich war. Damals waren Arzt und Apotheker – die sogenannten „Fachkreise“ – auch die Hüter wichtiger Information. Sie gaben das weiter, was ihnen aus fachlicher und ärztlicher Sicht geboten erschien. Heute aber kommt der Patient nach Besuch des Internets zu seinem Arzt und präsentiert ihm diejenigen Fachinformationen, die er sich von den Websites internationaler Unternehmen heruntergeladen hat. Inhalte, die diese nicht auf ihre „deutsche“ Website stellen dürfen. Oder er hat sich ein Buch gekauft, in dem Arzneimittel beschrieben und kritisch gewertet werden. Oder er hat die Website der „Evidence-Based Medicine“ abonniert.
Es gibt sogar Firmen, die mit diesem zertifizierten Zugang zu privilegierter Information richtig Geld verdienen – denn man muß sich oft ein Paßwort besorgen. Dieses aber gibt es nur für den, der sich als Mitglied der „Fachkreise“ ausweisen kann.
Was würde passieren, wenn wir diese „Zugangsrechte“ einfach stornieren würden? Wenn jeder zu allen Informationen Zugang hätte, die heute schon die „Fachkreise“ haben?
Wahrscheinlich gar nicht viel. Denn das HWG enthält sehr gute Paragraphen, die sicherstellen, daß irreführende Werbung bestraft wird und daß die Werbung keine unseriösen Methoden verwendet. Sie sollten bestehen bleiben. Aber der Schutz muß da aufhören, wo der Bürger nicht mehr mündig handeln kann, weil er nicht alles weiß.
