Wer setzt der Wissenschaft Grenzen?
Vortrag Kloster Banz am 8. April 2011
Wie begründbar und dauerhaft sind sie?
Einführung
Prometheus soll den Menschen das Feuer vom Himmel gebracht haben. Für die kühne Tat büßte er persönlich, nicht weil er sich ethisch unkorrekt verhalten hatte, sondern weil er das Eigentum der Götter verletzt hatte. Wessen Eigentum ist die Forschung? Wem gehören ihre Ergebnisse? Wer kontrolliert Prometheus? Und: hätten die Götter das Feuer überhaupt erfinden dürfen?
Noch einmal: es geht um das Prinzip, nicht ob das Feuer wohltätig oder gewaltsam gebraucht werde, die Bestrafung erfolgt wegen der Verletzung von Grundwerten, nicht aufgrund utilitaristischer Überlegungen. Es interessiert nicht, ob durch das Feuer in Saldo mehr Menschen erhalten als getötet wurden. Ist das zu radikal für uns?
Dennoch: eine Wissenschaft, die Fragen stellt, war noch weit entfernt. Die griechischen Vorsokratiker waren oft Naturwissenschaftler oder beschäftigten sich mit ihr als Hobby, aber die Grenzen waren weit weg, solange ihr Fragen nicht die Gottlosigkeit – bei Sokrates – förderte. Die angewandte Forschung hingegen war später wenig in der Kritik: als Archimedes nicht nur das Volumen seines badenden Körpers bestimmte, sondern in Syrakus auch todbringende Kriegsmaschinen entwickelte, so war dies als eine positive Tat erlebt worden, denn immerhin drohten auf der anderen Seite die Barbaren. Und wer hätte ihm auch Grenzen setzen können und wollen?
Im Mittelalter musste Albertus Magnus seinen Schüler Thomas von Aquin verteidigen, da dessen Forscherdrang, zu dem er nicht unwesentlich beigetragen hatte, kirchlichen Kreisen verdächtig vorkam. Albertus Magnus sagte aus, man wolle Aristoteles verstehen und erklären, nicht ihn akzeptieren – obgleich er genau dies mit seinen eigenen naturwissenschaftlichen Beobachtungen tat. Die Anatomie und Pathologie war nur toleriert, und das nicht immer. Den Körper des Menschen aufschneiden und analysieren schien doch ein Angriff auf die gottgegebene Ordnung der Dinge. Würde diese neue Forschung etwas finden, was schwer vereinbar mit Aussagen der Heiligen Schrift wäre? Auch hier ging es zunächst um das Prinzip, Spekulationen über die Anwendbarkeit der Forschung waren dabei noch außen vor. Die Bader dieser Zeit kannten die Ergebnisse der Anatomie nicht und würden in diesem Zustand noch ein paar Jahrhunderte verharren.
So sehr das Feuer des Prometheus anwendbar war und nicht zur Grundlagenforschung gehörte, so wenig trifft dieses Merkmal auf die Erkenntnisse des Kopernikus zu. Aber es war eine Erkenntnis, die der Bibel zu widersprechen schien und die Erde, die gottgeschaffene, aus dem Zentrum rückte. Durfte diese Glaubenssicherheit, eine Grenze des Behaglichen, überschritten werden?
Und schon bald wurden die Theorien des Charles Darwin verdächtig: eine gelehrte Theorie, durch etwas Empirie gestützt, war wieder eine Gefahr des Weltbildes, das aus den Fugen zu geraten drohte. Wenn man den Streit der „creationists“ in den USA beobachtet, so ist die Angst vor dieser Theorie noch nicht ausgestanden.
In dieser Zeit wuchs der Index verbotener Bücher des Vatikan stark an. Nicht wenige Bücher aus der Forschung waren darunter: Galileo, Darwin, Pascal, Teilhard de Chardin.
Ganz aktuell aber sind die Folgen der Entdeckung der Spaltung des Atomkerns. Die Entdecker, Hahn und Meitner, wiesen früh auf die Möglichkeit der friedlichen Anwendung hin. Man hätte natürlich die Gefahr radioaktiver Strahlung schon lange vorher sehen können, an den Händen von Marie Curie etwa. Auch die Halbwertszeiten radioaktiven Zerfalls waren bekannt. Verfolgt man die Enzykliken der Päpste, so findet man sehr allgemeine Warnungen. Erst sehr spät kommt etwas Konkretes dazu – aber nicht zur Grundlagenforschung, sondern in deren Anwendung. Kardinal Höffner fordert 1986 unter dem Eindruck von Tschernobyl den Ausstieg aus der Kernenergie. In der damaligen Stellungnahme war es die akute Betroffenheit, diese Anwendung nicht sicher steuern zu können – kein Moratorium für die Forschung war gesucht worden.
Schließlich kommt die Ernte der biologischen Forschung. Ich meine nicht die PID, sondern die erst seit kurzem bekannte Möglichkeit, aus kleinen Bruchstücken des kindlichen Erbguts im ersten Schwangerschaftsmonat mit einiger Sicherheit festzustellen, ob eine Chromosomenanomalie vorliegt: die Diagnose des Mongolismus aus dem Blut der Mutter. Wer hätte die Forschung an diesen Bruchstücken verhindern können oder wollen? Wer hätte die so genannte Technikfolgenabschätzung machen können? Auffällig ist, dass zu dieser Forscherleistung kein einzelner und vor allem keine einzelne Entdeckung führten. Molekularbiologen, Ingenieure, Verfahrenstechniker wirkten mit, die für die Forschung benötigten Geräte sind oft auf der Basis von mehreren Dutzend Patenten konstruiert. Welche der Grundlagenforschungen hätte man hindern sollen oder können? Wer hätte die Synthese aus verschiedenen Forschungsrichtungen vorhersehen können – höchstens die Forscher selbst. Schaut man, ob sie auf diesem Weg vorhandene Grenzen verletzen mussten, so wird man nicht fündig. Erst die Kombination droht Grenzen zu überschreiten.
Philosophen und Theologen
Das Alte Testament sagt uns wenig über Wissenschaft und Forschung, zu sehr war es eine Welt der Vermutungen und des Glaubens. Naturwissenschaft war vor allem
Technik, und die kommt vom Handwerk und ist daher eher weniger gefährlich. Der Mensch wird dort beauftragt, sich die Schöpfung untertan zu machen. Was aber als Eroberung interpretiert wird, war eher ein Übersetzungsfehler. Der Herrscher hat eben auch die Sorge um das ihm Anvertraute, das er nicht erobert, sondern hegt und pflegt und eben nicht ausbeutet.
Das Christentum, stark vom römischen Wesen geprägt, hat mit den Naturwissenschaftlern des Griechentums nicht allzu viel anfangen können, und so störten sie auch nicht.
Die Wissenschaft erst des Mittelalters verließ die engen Grenzen, welche ihr durch die übermächtigen Philosophen gesetzt waren, langsam, zaghaft, und immer wieder den Nicht-Gegensatz zur Theologie betonend.
Der Islam setzte zunächst der Wissenschaft keine Grenzen, nahm wie ein Schwamm das Wissen der Welt auf und entwickelte es weiter. Erst als er auf dem Rückzug von der Macht war, sich selbst unsicher, später gedemütigt, machte er auch keine Ausfälle in die Sphären des Unbekannten mehr.
Das Judentum hingegen nahm einen anderen Weg. Durch frühe Diaspora und Diskriminierung gezwungen, in Wissensberufe zu gehen und eine sprichwörtliche Kultur des Buches zu werden, interpretierte er die Grenzen neu, aber behielt eines für sich: sich methodisch die Prozesse der physischen Welt zu unterwerfen, indem er sie kennen lernte. Kein jüdischer Forscher hat jemals Moratorien verlangt, die die Forschung einschränkten – die Anwendung jedoch durchaus.
Dass Glaube und Wissen kein Gegensatz sein sollen, und somit die Grenzen in Abstimmung mit dem Glauben gezogen werden, hielt im Christentum als Prinzip bis zum Ende der Renaissance.
Erst der von der Aufklärung manchmal auch stilisierte Gegensatz ließ die Befürchtungen wachsen. Die Philosophen um Diderot hätten sicher ohne Einwände forschen dürfen, wenn sie wenigstens darüber nicht den Atheismus hätten begründen wollen. Hier also liegt für die Kirche eine Grenze – teilweise auch heute noch.
Forschung, Entwicklung und Anwendung
Die Wissenschaft ist vielfältig gegliedert, grob unterteilen kann man in die Grundlagenwissenschaft, die auch als „Forschung“ bezeichnet wird, und die Angewandte Wissenschaft, die man gerne auch „Entwicklung“ nennt. Die Ansätze, Grenzen zu setzen, sind bei diesen beiden Formen unterschiedlich.
Bei der Grundlagenwissenschaft lässt sich mit viel Phantasie vermuten, welche Anwendungen möglich sind, so dass oft übertriebene Erwartungen, Hoffnungen und Befürchtungen aufkommen. Viel häufiger aber ist, dass sich für das Tun des Forschers kaum einer interessiert. Als die Materialwissenschaften sich mit den Grundlagen des Transistors beschäftigten, gab es diesen noch nicht und kaum einer hätte dies für möglich gehalten. Nur dann, wenn eine Grundlagenwissenschaft in ihren Experimenten Grenzen überschreitet – etwa durch die Verwendung menschlicher Embryonen – taucht die Spitze des Eisbergs auf. Bei der Forschung am Menschen gelten strenge Richtlinien, er muss als Gesunder wie als Kranker ausdrücklich einwilligen, und die Daten sind vor einem Fehlgebrauch zu schützen. Das Gendiagnostikgesetz hat dies allerdings unpraktisch übertrieben: während die Gendiagnostik zu Forschungszwecken weitgehend frei wenn auch zustimmungspflichtig bleibt, soll in anderen Bereichen ein Humangenetiker die Ergebnisse dem Patienten erläutern; man schätzt die Zahl der Humangenetiker in Deutschland auf etwa 300. An diesem Beispiel zeigt sich auch, wie die Grenzen hinfällig werden, wenn es zu quantitativen Veränderungen kommt. Durch eine hocheffektive Forschung lässt sich ein Genom nicht nur in wenigen Stunden entschlüsseln, die Kosten dafür dürften in den nächsten Jahren auf unter 1000 Euro sinken.
Bei den angewandten Wissenschaften – der Übergang zur Grundlagenforschung ist aber fließend – stehen die Konsequenzen in neuen Produkten, Verfahren und Verhaltensweisen rasch auf dem Prüfstand. Aber auch dort unterscheiden wir zwischen der erlaubten, bestimmungsgemäßen Anwendung und dem Missbrauch. Kommt der Missbrauch, so wird nach wirksameren Grenzen gerufen. Entzieht sich der Missbrauch aber der kompletten Erfassung, werden Abweichungen auch toleriert.
Die Logik der Beschränkung
Es gibt eine prinzipielle und eine utilitaristische Logik der Beschränkung. Die prinzipielle geht von zunächst unverrückbaren Werten aus, etwa der Unantastbarkeit menschlichen Lebens oder der Selbstbestimmung des Menschen. Erschwerend ist bei diesen Grundsätzen, dass sie sowohl selbst oft nicht widerspruchsfrei sind oder formuliert werden können, oder dass sie mit anderen Werten in Konflikt stehen. Solange ein gesellschaftlich oder juristisch akzeptiertes hierarchisches System der Werte besteht, lassen sich diese Fragen leicht entscheiden. Die Realität, zumindest in unserem Lande, sieht aber anders aus. Auch wenn in vielen Umfragen die Werte noch zu bestehen scheinen, brechen sie oft bei der ersten Kollision in einem Konflikt zusammen.
Utilitaristische Logik geht zunächst vom Prinzip aus, dass man eine Glücksmaximierung oder Unglücksminimierung anstreben sollte. Dies betrifft – und hier wird es spannend – zum einen den Einzelnen, zum anderen aber auch die Gesellschaft als Ganzes. Diese Argumentation ist allerdings hochgefährlich: Umfassende Gendiagnostik könnte für eine Gesellschaft ein Vorteil sein, da sie bestimmte wirtschaftliche Risiken nicht tragen muss; für den einzelnen könnte aber ein starker Druck entstehen, sich einem gesellschaftlich nicht unterstützten Risiko auszusetzen und eine Risikoschwangerschaft auszutragen.
Zur Logik der Beschränkung gehört die Sanktionierung. Selten ist diese gesellschaftlich, anders als bei Kindesmissbrauch oder Steuerhinterziehung. Das Experiment, eine verbotene Handlung straffrei zu stellen, hat zwar die Abtreibungen nicht zunehmen lassen – aber weniger sind sie auch nicht geworden. Muss also eine Grenze heute strafbewehrt gestaltet sein, damit sie wahrgenommen und respektiert wird? Muss der Forscher in Handschellen abgeführt werden, und wie reagiert dann die „Öffentlichkeit“?
Die Risiken der Beschränkung
Setzt man Grenzen, so wird entweder die Möglichkeit der Einsicht oder deren Anwendung unterbunden, manchmal sogar beides. Die Einschränkungen machen aber oft an den Grenzen des Staatsgebildes Halt, manchmal auch eines größeren Verbundes, etwa der Europäischen Union. Diese Forschung wird dann außerhalb der Grenzen vorangetrieben, was nicht heißt, dass man von ihren Ergebnissen nie Nutzen ziehen kann.
Betrachtet man viele der Grenzen als zeitgebunden, das heißt nicht geeignet, auch in Jahren oder Jahrhunderten noch zur Orientierung zu dienen, so sind die Grenzziehungen mit einem ganz anderen Auge zu sehen. Wäre es also eine Alternative, die gesellschaftlich unerwünschten Folgen der Wissenschaft per Gesetz zu verhindern?
Die Risiken aus der Beschränkung der Forschung gehen aber weiter. Extremfälle wie eine Kern schmelze in einem Atomkraftwerk könnten bei einer ausreichend hysterischen Bevölkerung zum Ruf nach Einstellung aller Forschung und Entwicklung führen. Dann kommt das Risiko hinzu, dass aufgrund einer Befindlichkeit eher willkürliche Grenzen gezogen werden. Bei der grünen Gentechnik wird in Abwesenheit von Gesetzen sogar physische Gewalt eingesetzt, um ein vermeintliches Risiko zu bekämpfen obgleich es sich um Forschung (in den meisten Fällen) und nicht um Anwendung handelt.
Argumente für eine vollständige Freiheit
In Deutschland hat das Grundgesetz der Freiheit der Forschung und Entwicklung) Grenzen gesetzt: wo die Menschenwürde betroffen ist, hat sie Vorrang. Danach kommt die Wissenschaft, danach die Ökonomie. Was aber die Menschenwürde sei, ist nicht ausführlich definiert, wo sie beginnt schon eher, nämlich bei der Vereinigung von Ei- und Samenzelle. Schon hier aber kommen die ersten Einschnitte: das Wohl der Mutter, die möglicherweise durch einen Chromosomendefekt verminderte Lebenspotenz des Embryos werden diskutiert und sind in Gesetze eingeflossen. Auch bei Embryonen außerhalb des Mutterleibs wird das Gelten der Menschenwürde zu einer Zeitfrage: die Stichtagregelung beim Embryonenschutzgesetz ist ein Beispiel dafür. Man argumentierte, diese Embryonen würden ohnehin nicht zu Menschen, dann könne man sie ja für den wohltätigen Zweck der Forschung in der Medizin verwenden. Heiligt der medizinische Zweck die totale Freiheit? Es ist sehr einfach, die Perspektive des hilfesuchenden Menschen zu übergehen. Zieht man die Grenze noch vor der Anwendung, dann schließt man sich der Philosophie des Hans Jonas an, der schon die mögliche Gefahr als einen Aufruf an die Verantwortung zur Restriktion verstand.
Die Begründbarkeit von Grenzen
Will man Grenzen begründen, so gibt es zwei Grundsituationen. Einmal geht man von einer Erfahrung aus, die direkt oder indirekt mit dem neuen Wissen und Können in Bezug steht. Zum anderen geht man von Grundsätzen aus, die meist vor der Schaffung von Wissen bestanden haben und sich auf solches nicht beziehen. Argumente der Menschenwürde oder der theologischen Bestimmung des Menschen gehören dazu.
Diese Grenzen können nun einerseits als Gesetze und Verordnungen existieren – in einer Demokratie aber nur insoweit als sich dafür eine Mehrheit findet oder gefunden hat. Andererseits kann aber eine Minderheit, insbesondere wenn es sich um eine starke und meinungsbestimmende Elite handelt, solche Grenzen propagieren, und sie darf darauf hoffen, dass diese respektiert werden.
Innerhalb der Gesetze ist es einzelnen Menschen und Gruppen erlaubt, die Grenzen für sich – nicht aber für andere – noch enger zu ziehen. Wissenschaftler können, müssen aber nicht an embryonalen Stammzellen arbeiten. Ihre Begründungen könnten Vorbildcharakter bekommen – oder sie werden als abschreckendes Beispiel, wie Prinzipien den medizinischen Fortschritt gefährden. Treffen ihre Vorhersagen ein, so könnten ihre Grenzen die Grenzen des Staatsgebildes werden.
Schwer aber ist es, Grenzen zu begründen, die für mehr als einen Staat gelten; bereits die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen wird vielfältig interpretiert, ihre Aussagen zu den Grenzen der Wissenschaft sind bestenfalls verschwommen. Aber heißt das, diese vagen Grenzen einfach an zunehmen, oder könnte der fast verschwundene Nationalstaat mit Stolz und Selbstbewusstsein Grenzen der Wissenschaft für seine Bürger und sein Territorium reklamieren?
Fraglich ist es, scheinphilosophisch Grenzen der Wissenschaft durch konstruierte Extremsituationen zu reklamieren, die so wahrscheinlich nie eintreffen. Geltend machen könnte man dies nur, wenn irreversible schwere Schäden sehr unwahrscheinlich aber doch möglich sind.
Hier kommt nun die Frage nach der Alternative ins Spiel. Bringt etwa eine andere Forschungsrichtung ähnliche Risiken? Kommen höhere Risiken zusammen, wenn man bei der alten Technik bleibt und die neue verwirft?
Die Dauerhaftigkeit der Grenzen
Gesetze lassen sich ändern, und akzeptierte Verhaltensweisen verändern sich auch. Jede Grenze aber unterliegt der langsamen oder raschen Erosion. An ihren Rändern entsteht ein „kleiner Grenzverkehr“, Forschung in mehr oder weniger geheimen Labors entsteht und wird bekannt, wenn die Zeit reif ist. Die Grenzen und ihre Dauer lassen sich jedoch nur betrachten, wenn man die technische Möglichkeit und die Zeit bis zu deren Realisierung als Definition erlaubt. Denn eine Grenze, die tausend Jahre hielt, war vielleicht 995 Jahre technisch nicht überwindbar. Allerdings ist auch von der technischen bis zur faktischen Überwindung eine Vorbereitung nötig. Und wir werden sehen, dass gesellschaftliche Gruppen, die dazu entschlossen sind, auch solche Bollwerke in kurzer Zeit sturmreif schießen können. Betrachten wir einige Grenzen, und welche Dauer sie hatten:
Arbeiten mit menschlichen Embryonen
In Europa sind die Grenzen sehr unterschiedlich, fast keine in Großbritannien, recht enge in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die absolute Grenze hielt etwa fünf Jahre, aber sie fiel unter dem Dauerbeschuss durch das medizinische Argument. In diesem Fall reichte bereits die vage Möglichkeit, damit zu helfen und eine von Metaphern reiche Wissenschafts-Rhetorik aus. In der Tat: bis jetzt wurde noch keinem Patienten dauerhaft geholfen. Wir sehen dieses häufig: wenn nun durch die Regelüberschreitung, die niemandem primär schadet, einem einzelnen – vielleicht – geholfen werden kann, so sei diese Abweichung gerechtfertigt.
In diesem Zusammenhang wird häufig auch das ökonomische Argument herangezogen. Experimente an Eizellen, über deren wohl erzwungene oder anderswie erreichte Gewinnung vermutet werden kann, werden in China in großem Stil durchgeführt. Die Angst, hier ökonomische Nachteile zu erleiden, mobilisiert dann auch Politiker.
Giftgase
Zunächst waren Giftgase akzeptiert, ihre Forschung und Entwicklung waren nicht geächtet, da sie als relativ harmlos und teilweise in ihrer Wirkung reversibel gekennzeichnet werden konnten. Dazu trug bei, dass es Schutzmittel mit guter Wirkung gab. Erst als die Giftgase stärker, ein Schutz vor ihnen nicht zu konstruieren, und ihre Forschung und Weiterentwicklung kaum kontrollierbar war, kamen Bemühungen auf, Grenzen zu ziehen. Dies waren vor allem völkerrechtliche Vereinbarungen, an die man sich selbst im Zweiten Weltkrieg weitgehend hielt. Danach aber wurde Giftgas die Waffe schwächerer Staaten, da leicht und preiswert beschaffbar. Darüber hinaus haben viele Staaten geheime Forschungslabors, die an Waffen und Schutzsystemen forschen, und deren bestimmendes Prinzip ist die Staatsräson. Die Grenzziehung, das zeigte sich, benötigte wirkungsvolle Sanktionen. Auch wenn der Irakkrieg nur unter dem Vorwand des Giftgasbesitzes begonnen wurde – ein ausreichender Grund war dies nach Ansicht der Vereinten Nationen allemal. Aber was wäre, wenn ein Politiker sein Volk davon überzeugen könnte, die Forschung und Herstellung sei so lange moralisch vertretbar, wie das Produkt nur zu Verteidigungszwecken in der letzten Minute eingesetzt würde?
Aufhalten von Alterungsvorgängen
Weltweit werden in die Forschung pro Jahr etwa 50 Milliarden Euro investiert; selbst vage Vermutungen, etwa hinsichtlich eines Inhaltsstoffs von Rotwein, führen zu Spekulationsblüten an den Aktienbörsen. Es ist zu vermuten, dass die Forschung am Chromosomen, die sich derzeit auf deren Enden, die Telomere konzentriert, bald eine Vorhersage über die noch verbleibenden Lebensjahre – plus minus 10 Jahre – machen kann. Die psychologischen und sozialen Konsequenzen könnten erheblich sein – die Diskussion der Rationierung medizinischer Leistungen „save it for the fittest“ oder „first help the young“ bekäme neue Nahrung. Aber kann man dies verdenken, wo sich die Gesellschaft um eine Definition des „guten Lebens“ drückt und vor allem das numerische Alter zu maximieren trachtet.
Präimplantationsdiagnostik
Die Befürworter einer strengen Kontrolle der Forschung argumentieren, dass jeglicher Erkenntnisfortschritt die Wahrscheinlichkeit einer breiten und nicht kontrollierbaren Anwendung nach sich zieht. Neue Erkenntnisse könnten die Trefferwahrscheinlichkeit der Diagnostik erhöhen und am Ende das Risiko, nicht geschädigte Embryonen nicht zu implantieren, auf Null sinken lassen. Dies ist nicht von der Hand zu weisen. Die Publikationen deutscher Forscher würden zu einer Verbreitung von Wissen und Technik beitragen. Verbietet man aber die Forschung und geht dabei vom Staatsbürger und nicht vom Territorialprinzip aus, so könnten die Grenzen auch zu skurrilen Zuständen führen, etwa wenn ein Forscher seine Staatsangehörigkeit wechselt und in England weiter forscht. Analysieren wir einmal die Anträge, wie sie derzeit von verschiedenen überfraktionellen Gruppen des Bundestags vorbereitet werden:
…..
Es bleibt also die Möglichkeit des Verbots. Ich wage vorherzusagen, dass man eines Tages feststellen wird, dass die Zahl mongoloider Kinder bei den Geburten zurückgehen wird, vielleicht auch von Rothaarigen oder Braunäugigen. Das heißt aber nicht, dass ein Verbot in Deutschland nicht sinnvoll wäre – setzt es doch einen Standard und ein Signal, wie man das Leben als Gesellschaft bewertet.
Verantwortung des einzelnen und der Gemeinschaft
Überzeugt sein von bestimmten Grenzen heißt nicht nur diese zu respektieren, sondern sie auch zu verteidigen. Man möge einwenden, dass die Verteidigungsbereitschaft davon abhänge, wie zeitgemäß die Grenze noch sei. Der einzelne und Gruppen in ihr sollen auch nicht blind zu diesen Einschränkungen stehen, sondern sich mit denen auseinander setzen, die sie lockern oder überwinden wollen.
Heißt dies, Korrekturen und Rückzüge vorbereiten? Möglicherweise. Heißt es, neue Argumente zu finden? Ohne sie ist die Verteidigung nicht möglich.
Aber was soll verteidigt werden? Die Schwachen und die „Werte ohne Lobby“ gegenüber denen, welche mit der Macht der Wissenschaft und Technik jene bedrohen.
Damit soll keinesfalls der Defensive das Wort geredet werden. Wo immer Forschung ist, soll sie frei sein – nur ihre Folgen sollen eingeschränkt werden dürfen.
Die Gemeinschaft aber darf es sich auch nicht zu leicht machen. Sie darf nicht Logik und ein Wertesystem durch Hysterie und Zeitgeist ersetzen. Angst ist ein ganz schlechter Ratgeber.
Betrachten wir die wenigen Abstimmungen, bei denen es um diese Themen geht oder ging: ist der überparteiliche Antrag ein Zeichen dafür, dass Werte noch überall vorhanden sind – oder zeigt er, dass keine Partei mehr einheitlich für Grenzen der Forschung eintritt und dies auch logisch und moralisch begründet?
Ableitungen und weitere offene Fragen
Verbote zu forschen sind, abgesehen von direkten Gefahren für den Menschen, seine Würde und seine Umwelt, sind Sperrungen der wissenschaftlichen Neugier, die auch Möglichkeiten unterbinden, die unproblematisch sind. Verbote sollten grundsätzlich einen breiten Konsens der Gesellschaft darstellen, da sonst ihre Erosion vorprogrammiert ist.
Für das Verbot muss ein weitgehend in sich klares Wertesystem, nicht Angst oder Hysterie, herangezogen werden.
Verbote ohne strafrechtliche Sanktionierung werden regelmäßig übertreten und können das schützenswerte Gut so nicht schützen.
Nationale Alleingänge bei Verboten sind nicht antiquiert, sondern reflektieren den Wertekanon einer Gesellschaft.
Eine Konzentration auf Anwendungsverbote, d.h. der technischen Durchführung im definierten Einzelfall, sind klar zu definieren und behindern die Forschung nicht.
Auch für christliche Politiker kann es geboten sein, Kompromisse einzugehen, wenn nur so ein partieller Schutz von Mensch, Menschenwürde oder Umwelt vor bestimmten Anwendungen von Forschungsergebnissen möglich ist.